Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09   

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https://dejure.org/2009,4199
OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09 (https://dejure.org/2009,4199)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.05.2009 - 1 Verg 2/09 (https://dejure.org/2009,4199)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 1 Verg 2/09 (https://dejure.org/2009,4199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1
    Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und Einheitspreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch offenkundig falsche Einheitspreise dürfen nicht korrigiert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung: Auch offenkundig falsche Einheitspreise dürfen nicht korrigiert werden! (IBR 2009, 407)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Saarland, 02.02.2009 - 1 VK 10/08

    Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1) wird der Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes vom 02.02.2009 - Az.: 1 VK 10/08 - aufgehoben.

    (1) Die Entscheidung der Vergabekammer des Saarlandes vom 02.02.2009 - 1 VK 10/08 - wird insoweit aufgehoben, als darin der Antragsgegnerin aufgegeben wird, die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

  • VK Baden-Württemberg, 27.12.2004 - 1 VK 79/04

    Änderung offensichtlich falscher Einheitspreise?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Auch in Ausnahmefällen könne keine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend dem Gesamtbetrag in Betracht kommen, nicht einmal dann, wenn aus den Umständen eindeutig und völlig zweifelsfrei zu schließen sei, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war (Rusam in: Heiermann/Riedl/Rusam/Kuffer/Kullack/Mannsfeld, VOB, 11. Aufl. 2008, A § 23 Rdn. 17f.; Rusam hat damit seine noch in der 10. Aufl. 2003, A § 23 Rdn. 16 vertretene Auffassung, es komme in ganz wenigen Ausnahmefällen eine Abänderung des falschen Einheitspreises in Betracht, aufgegeben; Schäfer, Beck'scher VOB-Kommentar, A § 23 Rdn. 18 f.; Dähne in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl. 2007, A § 23 Rdn. 9f.; vgl. auch Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.12.2004 - 1 VK 79/04, juris Rdn. 53; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 29.07.2002 - 1/SVK/069 - 02, juris Rdn. 47; Vergabekammer Nordbayern, Beschl. v. 30.11.2001 - 320. VK - 3194 - 40/01, juris Rdn. 39.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Soweit die Antragstellerin zur Rechtfertigung ihrer Auffassung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.02.2009 - VII - Verg 66/08) verweist, geht dieser Hinweis fehl.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Aus dem gleichen Grund geht auch der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.03.2007 (Verg 53/06) fehl.
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Durch einen Schriftsatznachlass nach § 283 ZPO erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich (BGH, Urt. v. 14.03.1979 - IV ZR 80/78, juris Rdn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
    Hat die Beigeladene - wie hier - vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt so kommt es in diesen Fällen, in denen eine formelle Beschwer nicht festgestellt werden kann, darauf an, ob der Beschwerdeführer geltend machen kann durch die angefochtene Entscheidung materiell in seinen Rechten verletzt zu sein (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01, juris, Rdn. 51; vgl. auch Beck'scher VOB-Komm./Gröning, A § 116 GWB Rdn. 23 u. 35 f; Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 116 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2016 - Verg 48/15

    Ausschließung eines Angebots wegen Korrektur des Einheitspreises für eine

    Teilweise wird bei offensichtlichen preislichen Falschangaben eine Berichtigung für zulässig gehalten und ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot (§ 15 Abs. 3 VOB/A EG) verneint (Vavra in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., VOB/A § 15 Rn. 19; § 16 Rn. 9; OLG Saarbrücken IBR 2009, 407).Teilweise wird eine Berichtigung von "falschen" Preisen oder auch gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Erklärungsirrtums anfechtbaren Preisen abgelehnt (Planker in Kapellmann/Messerschmidt,VOB/A und VOB/B, 3. Aufl., § 15 VOB/A Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Teilweise wird bei offensichtlichen preislichen Falschangaben eine Berichtigung für zulässig gehalten und ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot (§ 15 Abs. 3 VOB/A EG) verneint (Vavra in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., VOB/A § 15 Rn. 19; § 16 Rn. 9; OLG Saarbrücken IBR 2009, 407).
  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Eine materielle Beschwer ist zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer damit rechnen muss, den Zuschlag nicht mehr zu erhalten, den er ohne Entscheidung der Vergabekammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhalten hätte (vgl. OLG München vom 10.12.2009, Verg 16/09; OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB, 2. Aufl., Rn. 25 zu § 116 GWB; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 2508 zu § 116 GWB).
  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer

    Demnach verbiete sich eine Korrektur des Einheitspreises, dieser ist bei Diskrepanzen die bindende Berechnungsgrundlage (vgl. OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist die Fallkonstellation auch nicht vergleichbar mit dem vom OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09 entschiedenen Fall, in dem es um die nicht zulässige Korrektur des Einheitspreises, also der nach § 23 Nr. 3 VOB/A vorgeschriebenen Basis der Berechnung, ging.

    Von einer materiellen Beschwer ist auszugehen, wenn der Beschwerdeführer damit rechnen muss, den Zuschlag nicht mehr zu erhalten, den er ohne Entscheidung der Vergabekammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhalten hätte (vgl. OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB, 2. Aufl., Rn. 25 zu § 116 GWB; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 2508 zu § 116 GWB).

  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    So hat das OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2009 - 1 Verg 2/09) für den inhaltsgleichen § 23 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/A entschieden, dass eine Berichtigung des Einheitspreises danach auch dann nicht vorzunehmen ist, wenn er offensichtlich falsch ist, nicht einmal dann, wenn aus den Umständen eindeutig und völlig zweifelsfrei zu schließen ist, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war.
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    So hat das OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2009 - 1 Verg 2/09) für den inhaltsgleichen § 23 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/A entschieden, dass eine Berichtigung des Einheitspreises danach auch dann nicht vorzunehmen ist, wenn er offensichtlich falsch ist, nicht einmal dann, wenn aus den Umständen eindeutig und völlig zweifelsfrei zu schließen ist, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war.
  • VG Ansbach, 01.04.2010 - AN 16 K 09.01918

    Widerruf von Förderbescheiden; schwerer VOB-Verstoß (verneint); Auslegung eines

    Zu verweisen ist hierbei auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 27. Mai 2009 (1 Verg 2/09), in der die vorherrschende Meinung in der vergaberechtlichen Standardliteratur dargestellt ist (Rusam in: Heiermann/Riedl/Rusam/Kuffer/Kullak/Mannsfeld, VOB, 11. Auflage, A § 23 RdNr. 17 f.; Schäfer, Beckscher VOB-Kommentar, A § 23 RdNr. 18 f.; Dähne in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Auflage, 2007, A § 23 RdNr. 9 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2078
OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Einer zahlt, einer nicht" - Kostenlose Zugaben zu einem entgeltlichen Angebot sind wettbewerbsrechtlich zulässig, soweit bei einem Durchschnittsverbraucher nicht der Eindruck entsteht, er brauche, um die Zugabe in Anspruch nehmen zu können, überhaupt nichts zu bezahlen.

  • openjur.de

    § 5 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 5 in der bis zum 30.12.2008 gültigen Fassung; UWG Anhang Nr. 21 Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20

  • JurPC

    UWG § 5 in der bis zum 30.12.2008 gültigen Fassung; UWG Anhang Nr. 21 Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20
    "Winter-Check -Wochen" - Neues Verbot von Zugaben durch Schwarze Liste?

  • aufrecht.de

    Werbung mit zusätzlichem "Gratis Winter-Check" zulässig

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste?

  • Wolters Kluwer

    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

  • kanzlei.biz

    "Einer zahlt, einer nicht"

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Zulässigkeit von kostenlosen Zugaben zu einem entgeltlichen Angebot

  • Judicialis

    UWG § 5; ; Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Einer zahlt, einer nicht"

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    UWG § 5; Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20
    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wenn kostenlos nicht gleich kostenlos ist / Zum Thema kostenlose Zugaben

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    AGB Ausschluss des Widerrufsrechts - Geschenkgutscheine - Prepaidguthaben - Wettbewerb - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Irreführung bei kostenloser Zugabe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit zusätzlichen Gratisprodukten nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit kostenloser Zugabe: Kann zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 608
  • MIR 2009, Dok. 073
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Entscheidend ist, ob der Verbraucher bei einer Werbung mit "Gratiszugaben" darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 608; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 21.3).
  • OLG München, 16.06.2016 - 6 U 4300/15

    Zulässige Werbung eines Optikers mit der Aussage "1 Glas geschenkt"

    In einem Sachverhalt mit einer Hauptleistung (in concreto ein Kasten mit zwölf Flaschen Erfrischungsgetränke) und einer als gratis beworbenen Zugabe ("2 Flaschen gratis"), in dem es sich beim streitgegenständlichen Angebot des Beklagten also um eine kurzzeitige Vergrößerung der Verpackungseinheit bei gleichbleibendem Preis handelte, sah der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Nr. 21 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG als nicht erfüllt an, da entscheidend sei, ob der Verbraucher bei einer Werbung mit "Gratiszugaben" darüber im Unklaren gelassen werde, dass er die Hauptleistung zu bezahlen habe, was im zu entscheidenden Fall außer Frage gestanden habe (vgl. BGH GRUR 2014, 576 Rn. 32 f. 2 Flaschen GRATIS; OLG Köln, GRUR 2009, 608; OLG Hamm GRUR-RR 2016, 28 Rn. 53 - 1 (Brillen)Glas geschenkt; Bruhn/Weidert, a. a. O., Anh. § 3 Abs. 3 Nr. 21 Rn. 8; Köhler, a. a. O., Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 21.3; Alexander, a. a. O., § 3 Abs. 3 Nr. 21 Rn. 22; siehe auch Lindacher, a. a. O., § 3 (E) Anh. Nr. 21 Rn. 12 f.).
  • OLG Nürnberg, 11.12.2018 - 3 U 881/18

    Zulässigkeit des Werbespruchs "Fassung geschenkt" bei Bewerbung des Kaufs einer

    Unter die Regelung fällt eine Werbung daher nur dann, wenn sie beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck vermittelt, er brauche, um die Zugabe in Anspruch nehmen zu können, nichts anderes abzunehmen und an den Anbietenden folglich überhaupt nichts zu bezahlen (OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 6 W 180/08, Rn. 3 - Winter-Check-Wochen).
  • LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14

    Optiker darf nicht für kostenloses Brillenglas werben

    Die Vorschrift ist also beispielsweise nicht anwendbar auf eine als "gratis" oder dergleichen beworbene Zugabe, wenn der Verbraucher nicht darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (OLG Köln, GRUR 2009, 608).
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Rechtsprechung
   KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6895
KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09 (https://dejure.org/2009,6895)
KG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 W 39/09 (https://dejure.org/2009,6895)
KG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 W 39/09 (https://dejure.org/2009,6895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht des Beklagten im Falle des Wegfalls des Klageanlasses vor Anhängigkeit auf Grundlage des § 269 Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Mangelnde Kenntnis des Klägers von der objektiv fehlenden Erfolgsaussicht seiner Klage schon vor Klageeinreichung

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 362; ; GKVerz Nr. 1211 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Kostentragung durch den Beklagten bei Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1411
  • ZIP 2009, 2171
  • NZI 2010, 503
  • NZI 2010, 70
  • NZG 2009, 914
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 14 W 66/06

    Kosten bei Klagerücknahme: Kostentragungspflicht des Erben bei Rücknahme einer

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").

    Dies bedeutet, dass dem Beklagten nur dann die Kosten aufzuerlegen sind, wenn die Klage vor dem Wegfall des Einreichungsanlasses Aussicht auf Erfolg hatte (OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287; OLG Brandenburg, JAmt 2004, 507; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 56; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 64; stillschweigend so auch BGH, NJW 2006, 775 [776]).

    + 1.368,00 EUR Gerichtskosten (3 Gebühren. Es findet keine Ermäßigung nach Nr. 1211 Ziff. 1 KV-GKG a.E. statt, weil eine streitige Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ergangen ist; ebenso OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287. Auf das Ergebnis der Entscheidung kommt es dabei nicht an, weil der Zweck von Nr. 1211 Ziff. 1 KV-GKG a.E. - typisierend - an den Umfang des gerichtlichen Arbeitsaufwandes anknüpft.).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Dies bedeutet, dass dem Beklagten nur dann die Kosten aufzuerlegen sind, wenn die Klage vor dem Wegfall des Einreichungsanlasses Aussicht auf Erfolg hatte (OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287; OLG Brandenburg, JAmt 2004, 507; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 56; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 64; stillschweigend so auch BGH, NJW 2006, 775 [776]).

    Es ist nicht ersichtlich und von dem insofern darlegungs- und beweispflichtigen Kläger nicht vorgetragen, dass diese Unterlagen unvollständig sind und sich in den Buchungsunterlagen etwa nicht der Zahlungseingang des Beklagten finden lässt (vgl. BGH NJW 2006, 775, wonach der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen trägt, die die ausnahmsweise Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO rechtfertigen).

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Die sehr viel differenzierteren Regeln über die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die Hauptsache sind für diesen Grundsatz - seit jeher - ohne Belang; etwaig zu berücksichtigende Beweiserleichterung für den Beklagten (vgl. BGH, NJW 2007, 3067) daher ebenso.
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Für die demgemäß einschränkende Auslegung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO spricht insbesondere, dass diese Vorschrift nicht zum Zweck hat, den im Kostenrecht geltend, aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO folgenden Grundsatz zu ändern, wonach der Kläger vor Einreichung der Klage deren materielle Erfolgsaussicht auf eigenes Kostenrisiko prüfen muss (ebenso BGH, BGHR 2005, 1491).
  • OLG München, 12.03.2004 - 29 W 2840/03

    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07

    Kosten der Klagerücknahme: Anteilige Kostentragung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • OLG Frankfurt, 06.01.2004 - 25 W 78/03

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • OLG Hamm, 23.01.2008 - 7 W 4/08

    Klagerücknahme nach Eintritt der Rechtshängigkeit

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • KG, 30.11.2007 - 9 W 160/07

    Identifizierbarkeit des Autors einer Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09
    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 38/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO aufgrund des

    Der Anlass zur Klageerhebung ist danach weggefallen, wenn die Klage zu einem früheren Zeitpunkt zulässig und begründet gewesen wäre und eine dafür erforderliche Voraussetzung später weggefallen ist (vgl. BeckOK.ZPO/Bacher, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 269 Rn. 14 mit Verweis ua auf BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - I ZB 37/05, GRUR 2006, 168 Rn. 13 = WRP 2006, 106, wo dieses Begriffsverständnis stillschweigend zugrunde gelegt wurde; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 W 85/03, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 1166 [juris Rn. 5]; KG, ZUM-RD 2008, 229 [juris Rn. 3]; OLG Frankfurt, NJW-RR 2014, 1406 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, MDR 2020, 759 [juris Rn. 7]; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 269 Rn. 18c; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl., § 269 Rn. 16; Baudewin in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl., § 269 Rn. 14; explizit in diese Richtung KG, NJW-RR 2009, 1411, 1412 [juris Rn. 5]; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 17 W 28/09, juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - 6 W 73/11, juris Rn. 17 f.; OLG Karlsruhe, ZIP 2020, 2415, 2416 [juris Rn. 15]; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rn. 52; im Ergebnis auch MünchKomm.ZPO/Becker-Eberhard aaO § 269 Rn. 60).

    (2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO weit überwiegend auch dann für anwendbar gehalten, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage bereits vor ihrer Anhängigkeit weggefallen, dies dem Kläger aber bis dahin ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 W 85/03, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 12. März 2004 - 29 W 2840/03, juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 7 W 4/08, juris Rn. 12; KG, ZUM-RD 2008, 229 [juris Rn. 3]; KG, NJW-RR 2009, 1411, 1412 [juris Rn. 7]; OLG Jena, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 4 W 248/11, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 1373, 1374 [juris Rn. 9]; OLG Frankfurt, NJW-RR 2014, 1406 [juris Rn. 3]; OLG Koblenz, NZI 2019, 991, 992 [juris Rn. 9]; KG, MDR 2019, 510 [juris Rn. 10]; OLG Karlsruhe, MDR 2020, 759 [juris Rn. 8]; OLG Karlsruhe, ZIP 2020, 2415, 2416 [juris Rn. 15]; MünchKomm.ZPO/Becker-Eberhard aaO § 269 Rn. 61 mwN; Roth in Stein/Jonas aaO § 269 Rn. 53; Assmann in Wieczorek/Schütze aaO § 269 Rn. 100; Foerste in Musielak/Voit aaO § 269 Rn. 13b; Zöller/Greger aaO § 269 Rn. 18c; Geisler in Prütting/Gehrlein aaO § 269 Rn. 31; Saenger/Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 269 Rn. 40; Seiler in Thomas/Putzo aaO § 269 Rn. 16; aA wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 25 W 78/03, juris Rn. 7 bis 9; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 1166 [juris Rn. 5]).

    (3) Nur vereinzelt wird vertreten, § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO sei auch auf die im Streitfall vorliegende Konstellation einer nie aussichtsreichen Klage anwendbar, zu der der Kläger dennoch veranlasst wurde (vgl. KG, MDR 2019, 510 [juris Rn. 12]; Foerste in Musielak/Voit aaO § 269 Rn. 13b; Saenger/Saenger aaO § 269 Rn. 40; aA KG, NJW-RR 2009, 1411, 1412 [juris Rn. 5]; wohl auch OLG Schleswig, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 17 W 28/09, juris Rn. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 2007 - 8 W 1230/07, juris Rn. 3; offenlassend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I-6 W 79/15, juris Rn. 14; dagegen auch BeckOK.ZPO/Bacher aaO § 269 Rn. 14 unter Verweis ua auf BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - I ZB 37/05, NJW 2006, 775 Rn. 13).

  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Würzburg 2006, S. 41 ff.; Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 269 Rn. 21; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 269 Rn. 18c; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 72. Aufl. 2014, § 269 Rn. 37; Knauer/Wolf, NJW 2004, 2857, 2858; Musielak, JuS 2002, 1203, 1205; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 269 Rn. 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 269 Rn. 53; Saueressig, ZZP 119 (2006), 463, 472; Schach, GE 2003, 1465 f.; Schilken, Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 2010, Rn. 623; E. Schneider, JurBüro 2002, 509, 510; Schröcker, NJW 2004, 2203, 2204; Schumann, FS Vollkommer, S. 155, 176 ff.; Schur, KTS 2004, 373, 389; Stillner, VuR 2011, 159; Vossler, MDR 2009, 667, 669; C. Wolf, ZZP 116 (2003), 523, 524; offen lassend OLG Celle, Beschl. v. 05.05.2011 - 13 W 42/11, NJW-RR 2011, 1564 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 13.05.2011 - 19 W 11/11, NJW-RR 2011, 1563 f.; KG, Beschl. v. 18.03.2009 - 2 W 39/09, NJW-RR 2009, 1411, 1412).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 W 92/11

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    bb) Diese Regelung wird im Fall der Rücknahme einer Klage nicht nur für den Zeitraum des Wegfalls des Anlasses der Klage zwischen Anhängigkeit und Zustellung der Klage, sondern auch auf den Wegfall des Klageanlasses in der Zeit vor Einreichung der Klage angewendet (Zöller/Greger, ZPO, 29, Aufl., § 269 Rn. 8 c; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 269 Rn. 53; OLGR München 2004, 218; Thüringer Oberlandesgericht Beschl. v. 03.06.2011 - 4 W 248/11 zitiert nach Juris; KG NJW-RR 2009, 1411; LG Düsseldorf NJW-RR 2003, 213).

    Voraussetzung für eine Billigkeitsentscheidung zu Gunsten des Klägers ist allerdings stets, dass der Kläger vom Wegfall des Klagegrundes schuldlos erst nach Einreichung der Klage Kenntnis erhält (Zöller/Greger, ZPO, 29, Aufl., § 269 Rn. 8 c; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 269 Rn. 53; OLGR München 2004, 218; Thüringer Oberlandesgericht Beschl. v. 03.06.2011 - 4 W 248/11 zitiert nach Juris; KG NJW-RR 2009, 1411; LG Düsseldorf NJW-RR 2003, 213).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12 ; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS] ; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was beide Parteien bisher vorgetragen haben, und in diesem Zusammenhang kann es auch auf die wörtliche Kenntnis der beiderseitigen Schriftsätze ankommen (Senat, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, m. w. Nachw.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20

    Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung

    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO findet nach zutreffender und in der obergerichtlichen Rechtsprechung herrschender Ansicht auch dann Anwendung, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage bereits vor ihrer Anhängigkeit weggefallen, dies dem Kläger aber bis dahin ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 W 85/03, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 12. März 2004 - 29 W 2840/03, juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 7 W 4/08, juris Rn. 12; KG, ZUM-RD 2008, 229 [juris Rn. 3]; KG, NJW-RR 2009, 1411, 1412 [juris Rn. 7]; OLG Jena, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 4 W 248/11, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 1373, 1374 [juris Rn. 9]; OLG Frankfurt, NJW-RR 2014, 1406 [juris Rn. 3]; OLG Koblenz, NZI 2019, 991, 992 [juris Rn. 9]; KG, MDR 2019, 510 [juris Rn. 10]; OLG Karlsruhe, MDR 2020, 759 [juris Rn. 8]; OLG Karlsruhe, ZIP 2020, 2415, 2416 [juris Rn. 15]; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 38/20).
  • KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines

    § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO findet auch dann Anwendung, wenn der Anlass zur Klageeinreichung der Klage - wie hier vor Anhängigkeit der Sache weggefallen ist und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird (Kammergericht, NJW-RR 2009, 1411 ; Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 1493).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13988
OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09 (https://dejure.org/2009,13988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.06.2009 - 16 W 65/09 (https://dejure.org/2009,13988)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 16 W 65/09 (https://dejure.org/2009,13988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen

  • rabüro.de

    Zum selbstständigen Beweisverfahren in einer Arzthaftungssache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09
    Zwischenzeitlich hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 302 = NJW 2003, 1741) dieser Auffassung angeschlossen.
  • OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00

    Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09
    Die Gefahr eines letztlich vergeblich durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens kann aber nicht dazu führen, die vom Gesetzgeber ganz bewusst weit gefassten Antragsvoraussetzungen des § 485 Abs. 2 ZPO mit Rücksicht auf die angeblichen Besonderheiten bestimmter Streitsachen wieder einzuschränken (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2000, OLGR 2001, 279 = SchlHA 2001, 237 mit umfangreichen Nachweisen).
  • OLG München, 09.02.2006 - 1 W 805/06
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09
    Aus dem Zweck des § 485 Abs. 2 ZPO lässt sich nicht ableiten, dass nur unstreitiges Parteivorbringen einer Begutachtung zugrunde gelegt werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2006, 1 W 805/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2009 - I-6 W 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9552
OLG Hamm, 27.04.2009 - I-6 W 19/09 (https://dejure.org/2009,9552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2009 - I-6 W 19/09 (https://dejure.org/2009,9552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2009 - I-6 W 19/09 (https://dejure.org/2009,9552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei Überlassen eines Kontos für betrügerische Manipulationen

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 567; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 814; ; BGB § 819 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 166 Abs. 1; BGB § 812; BGB § 814; BGB § 819 Abs. 1
    Verschärfte Haftung einer Kontoinhaberin bei durch Kontobevollmächtigten betrügerisch bewirktem Kontoeingang

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei Überlassen eines Kontos für betrügerische Manipulationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 12 O 257/08
  • OLG Hamm, 27.04.2009 - I-6 W 19/09

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09
    Sie muss sich jedenfalls die Kenntnis ihres Bruders zurechnen lassen, weil die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, der Kenntnis des Vertreters dem Vertretenen zurechnet, im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. auch BGH NJW 82, 1585 m. Anm. von Wandt, MDR 84, 535).
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09
    Das käme nur in Betracht, wenn der Bruder der Beklagten selbst als Organ der Klägerin oder als mit der Auszahlung von Rechnungsbeträgen beauftragter Bediensteter die Bewirkung dieser Leistungen verfügt hätte (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - VersR 96, 878 = r + s 95, 396 = NJW-RR 96, 1312).
  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97

    Verschärfte Bereicherungshaftung des Kontoinhabers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09
    Die Beurteilung des Landgerichts, dass die Beklagte durch den Eingang der veruntreuten Gelder auf ihrem Konto ohne Rechtsgrund bereichert worden ist, und dass ihr - auch wenn ihr Bruder in der Folgezeit dieses Geld dann wieder von ihrem Konto abgezogen hat - der Entreicherungseinwand versagt ist, weil sie gem. § 819 Abs. 1 BGB verschärft haftet, steht mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil 6 U 105/97 vom 23.03.1998 - VersR 99, 1295, rechtskräftig aufgrund des Annahmebeschlusses des BGH vom 19.01.1999 - VI ZR 126/98 -) im Einklang.
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, der Kenntnisse des Vertreters dem Vertretenen zurechnet, im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar (BGH, Urteile vom 25. März 1982 - VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, 295 f; vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77, VersR 1979, 523, 526 und vom 29. März 1962 - VII ZR 238/60, WM 1962, 609, 610; so auch OLG Hamm, VersR 2009, 1416, 1417; OLG Köln, OLGR 1998, 141; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 819 Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen

    Denn schon der Erstbereicherten ist, auch wenn L. das Geld alsbald wieder von ihrem Konto abgezogen hat, der Entreicherungseinwand versagt, weil sie sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB die haftungsverschärfende Kenntnis ihres Kontobevollmächtigten i. S. v. § 819 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm, VersR 2009, 1416 f. und VersR 1999, 1295 f. jeweils m. w. N.; BGH ZIP 1982, 670 ff.).
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